Rechtliche Rahmenbedingungen

Erläuterungen
Zusammenfassende Erläuterungen zum IT/Informatik-Spezifikum an den Oberstufen der AHS
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Ein interessanter Rechtsfall in Wien (Orf 2017, Zulassung zur INF-Matura):
http://wien.orf.at/news/stories/2842357/

Grundsätzliches zur neuen Reifeprüfung in Informatik
 
Mündliche  Reifeprüfung  im  (ergänzenden)  Wahlpflichtgegenstand  Informatik und in schulautonomen (Wahl-)Pflichtgegenständen mit IT/IKT-Inhalten Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) - RPVO 2012 § 27. (1) Im Rahmen der mündlichen Prüfung können nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 mündliche Teilprüfungen aus folgenden Prüfungsgebieten gewählt werden:


1. „Religion“ 
………………………………………………………..
24. Prüfungsgebiet entsprechend einem (schulautonomen) Pflicht-, Frei- oder Wahlpflichtgegenstand, welcher in der Oberstufe im Ausmaß von mindestens vier Stunden bis mindestens zur
vorletzten Schulstufe besucht wurde.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen


§ 28. (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung die  jeweiligen  Fachlehrerinnen und  -lehrer und erforderlichenfalls weitere  fachkundige Lehrerinnen und Lehrer zu einer Konferenz einzuberufen. Diese Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz hat für jede Abschlussklasse  oder  -gruppe  für  jedes  Prüfungsgebiet  gemäß  §  27  Abs.  1  pro  Wochenstunde  in  der Oberstufe  drei,  jedoch  insgesamt  höchstens  24  Themenbereiche  festzulegen  und  bis  spätestens  Ende November der letzten Schulstufe gemäß § 79 des Schulunterrichtsgesetzes kund zu machen.

 

(2) Abweichend von Abs. 1 ist durch die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz für die angeführten Prüfungsgebiete folgende Anzahl an Themenbereichen festzulegen:


1. für Instrumentalunterricht …..
……
3. für „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ sowie für den ergänzenden Wahlpflichtgegenstand „Informatik“ je 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren Wochenstunde in der Oberstu-
fe zusätzlich zwei Themenbereiche),

 

4. ..….
Daraus ergibt sich:
- Vierstündige schulautonome  (Wahl-)Pflichtgegenstände mit  IT/IKT-Inhalten  sind  gem. § 27 Abs. 1 Zi 24 und § 28 Abs. 1 RPVO mit (mindestens) 12  Themenbereichen mündlich maturabel. Die Lehrpläne sind wie üblich der Schulaufsicht zur Kenntnis zu bringen.  

 

Der ergänzende Wahlpflichtgegenstand Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen  Gesamtausmaß  mündlich  maturabel,  zumal  er  auch  nur  als  sechsstündiger  WPG  gebucht werden kann. Für diesen sind gem. § 28 Abs. 2 Zi 3 RPVO 12 Themenbereiche festzu-
legen.
Wird  dieser  WPG  stundenmäßig  schulautonom  erhöht,  dann  kommen  je  weiterer  Wochenstunde zwei zusätzliche Themenbereiche hinzu.
 
Reifeprüfung NEU an Schulen mit schulautonomer Schwerpunktsetzung „Informations- und Kommunikationstechnologie“

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) - RPVO 2012

 

Formen und Umfang der Reifeprüfung
§ 2. (5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat bei der Wahl der Themen und der Prüfungsgebiete sicherzustellen, dass zumindest entweder

1. das für die vorwissenschaftliche Arbeit gewählte Thema oder
2. das Prüfungsgebiet einer allenfalls gewählten vierten schriftlichen Klausurarbeit gemäß § 12 Abs. 2 oder
3. ein Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung
an Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung und am Werkschulheim Felbertal dem Schwerpunkt der betreffenden Sonderform und an den übrigen
Formen dem lehrplanmäßigen schulautonomen Schwerpunkt zuzuordnen ist.
 
Für die im Lehrplan vorgesehene schulautonome Schwerpunktsetzung „Informations- und Kommunikationstechnologie“  (=  zusätzlicher  Schwerpunkt  im  Ausmaß  von  mindestens  acht Wochenstunden, dh. zu den 2 Wochenstunden Informatik in der 5. Klasse kommen noch mindes-
tens 8 Pflichtstunden hinzu!) gilt:

 

Der Schwerpunkt muss in einer der 3 Säulen abgebildet werden.
 
Schriftliche Maturabilität im Schwerpunkt ist gegeben, sofern im Lehrplan zumindest  in den letzten beiden Schulstufen Schularbeiten vorgesehen sind. 

 

Für die Themenbereiche bei der mündlichen Reifeprüfung gilt gem. § 28 Abs. 1 RPVO: 

Je Wochenstunde sind  3 Themenbereiche  festzulegen,  jedoch  insgesamt höchstens  24 Themenbereiche.

News erscheinen bis auf Weiteres aus diesen Gründen nicht ;-)

Dürfen aber trotzdem angeklickt werden!

Diese Deadline hat leider nicht gewirkt ...

Lang, lang ist's  her ...