Exemplarische Stellungnahmen

Stellungnahme 1

In der aktuell vorliegenden Form ist dieser Entwurf wirklich alles andere als ausgereift und stellt so wie er formuliert ist eine wirkliche Verschlechterung im Gegensatz zur aktuellen Situation dar. Diese sehe ich in folgenden 2 Hauptbereichen:

 

 

-) IT-Fachkraft: Prinzipiell ist die Idee der Schaffung von IT-Betreuerposten an Schulen gut. Mit den zunehmenden Ansprüchen an die IT-Infrastuktur und der geforderten Ausfallsicherheit wären entsprechende Technikerressourcen sicher sehr wünschenswert. Diese würden wir allerdings zusätzlich zu den bisherigen Ressourcen und nicht als Ersatz benötigen. Ich mit meinen rund 300 Computern im pädagogischen Bereich und seit Sommer 2013 auch zudem wieder die Betreuung des Verwaltungsnetzes und das in einer komplexen Netwerkinfrastruktur als IT-Schwerpunktschulke hätte 13 Technikerwochenstunden und seitens des IT-Kustoden NEU dann keine infrastrukturelle Zuständigkeit mehr. Dies trifft in keinem Fall die Anforderungen an eine zeitgemäße, qualitätsvolle Infrastrukturbetreuung.

 

 

 

Dazu kommt noch, dass die IT-Fachkräfte zugewiesen werden sollen was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann. Viele Schulen - auch meine - haben individuelle IT-Infrastrukturlösungen wordurch sich auch eine ganz spezifische Expertise für die Betreuung ergibt. Hier den Schulen einfach Personen zuzuweisen halte ich einfach für absolut inakzeptabel. Hier müsste einfach maximale Autonomie gefordert werden: einerseits sollten Schulen selbst entscheiden können ob sie eine Fachkraft in Anspruch nehmen wollen und wenn dann sollten sie diese auch selbst aussuchen dürfen udn auch das Expertisenprofil vorgeben können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das anders gut funktionieren kann.

 

 

 

Der Absatz §6/3 tritt ja (siehe Fußnote) mit Ablauf des 31.8.2015 außer Kraft, wodurch die WE des §6/3 - also quasi die bisherige Regelung - nur im kommenden Schuljahr gelten würden. Das hätte dann zur Folge, dass ab dem Schuljahr 2015/16 nur mehr der IT-Kustos neu mit den verringerten Werteinheiten und dem neuen Aufgabenprofil + der zugewiesene anteilige TechnikerInnenposten gegeben wäre. Das ist aus unserer Sicht auch inakzeptabel. Wenn Techniker dann zusätzlich weil ja auch die Anforderungen gestiegen sind und wenn dann auch in der Autonomie der Schule entscheidbar ob und wer.

 

-) es sind die gestaffelten Wartungsgelder nicht mehr enthalten. Auch wenn Hans sagt, dass hier eine weitere Bereitstellung angedacht ist sollte das in der Verordnung weiter drinnen bleiben. Das was nirgends steht ist dann auch leichter wegzubringen.

Stellungnahme 2

 

Positiva

Das Aufgabenprofil des Kustoden/der Kustodin wird auf didaktische und pädagogische Tätigkeiten reduziert, da es sich um pädagogische WE handelt. Zudem wird auch die Koordination der Medienpädagogik explizit zur Aufgabe des Kustoden/der Kustodin. (Bisher wurden die Kustodenstunden meistens durch technische Aufgaben belegt). àEine striktere Aufgabentrennung zwischen Technik und Pädagogik/Didaktik verhindert schuleigene, sehr unterschiedliche Interpretationen des Aufgabenprofils der Kustod/inn/en.

 

Die Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung – Geschäftszahl BMUKK-683/0001-III/6/2010 – ist kein Thema in diesem Verodnungsentwurf. Sie steht den Schulen und damit auch den IT-Betreuer/inne/n weiter zur Verfügung.

 

So ergeben sich drei Rollen im Bereich der IT Infrastruktur einer Schule mit klar definierten Aufgabenprofilen:

 

Pädagogisch-fachliche Tätigkeit (mit Einrechnung in die Lehrverpflichtung) pädagogische Betreuung des IT-Unterrichts, Vorbereitung für Prüfungen; Internetpolicy; eLearning-Betreuung, Medienpädagogik, Note/Netbook-Klassen, Webseitenbetreuung, Beschaffungswesen. NDVA Kustod/inn/en

IT – Systembetreuer/in: Hardware- und Systembetreuung, Installation, User-accounts verwalten, wöchentliche Wartungsarbeiten, Securitymaßnahmen, Reinigung jährlich, Verbrauchsmaterial, Netzwerkdokumentation, Mitarbeit am Beschaffungswesen. Verwaltungsbeamte V2.2

Drittleistungen(externe Firmen oder schulinterne Lehrpersonen) in der IT-System- und Netzwerkstechnik: Konzeption und Installation eines leistungsfähigen Netzwerks (Switches, Firewalls; Clients); störungsfreie WLAN- und Internetanbindung, Server- und Storage-Komponenten, Wartung von Servern wie Domain-, Daten-, Terminal- und Webserver, Implementierung von Systemen für Datensicherheit, Virenschutz. Abwicklung von abschließenden Prüfungen. ehemalige UTF 8 Gelder

 

Die Ermittlung der Werteinheitenanzahl basiert nur auf Anzahl der Schüler/innen und die Anzahl der Lehrer/innen und Computer bleibt unberücksichtigt, obwohl die Tätigkeitsbeschreibung dezidiert immer wieder die Betreuung, Einschulung, Stärkung, Fortbildung und Koordination der Lehrpersonen verlangt. Damit ist eine direkte Proportionalität zwischen der Anzahl der Lehrpersonen und Computer und dem tatsächlichen Arbeitsauftrag gegeben. Natürlich gibt es auch eine Kausalität zwischen Schüler/innenanzahl, Computer und Lehrer/innenanzahl, die aber bestimmte Schulspezifika nicht einberechnet .

 

Logischer Mangel in § 10:

 

Offene Fragen

IT Kustodiat

 

In § 10 wird von IT-Arbeitsplätzen gemäß §§ 6 bis 8 geschrieben – aber in § 6. gibt es keine Erwähnung von IT-Arbeitsplätzen in eine Gesamteinrechnung.

IT Betreuer Clusterkonzept

 

Eine Diskrepanz zwischen Qualifikation (Aufgabenprofil) und Entlohnung nach V2.2 (1800€ Brutto) à erhöhte Personalfluktuation und gestörte Kontinuität in der Betreuung.

Einer mangelnden Standardisierung, den schultypenbezogenen Spezifika und einer momentan noch herrschenden hohen Diversität der Informatikstrukturen können die IT-Clusterbetreuer/innen nur sehr schwer gerecht werden.

Wer ist für die Einschulung und Fortbildung der Verwaltungsbeamten (IT-Clusterbetreuer) zuständig. Die EDV-Abteilung des Landeschulrates, TIBS-Technik oder die PHT?

Wer übernimmt die Koordination, Organisation und Betreuung der Cluster (die Ausschreibung erfolgt durch den Landesschulrat).

Wer zahlt die anfallenden Reisekosten (bzw. welche Schule?)

Was passiert bei einer möglichen Nichtbesetzung mangels Bewerber/innen. Wird die IT-Clusterbetreuerentlohnung irgendwie dem Budget der betroffenen Schule zugewiesen oder haben betroffene Schulen einfach „Pech gehabt“.

 

Mein größtes Bedenken

Einer zunehmenden Digitalisierung und Mediatisierung unserer Schulen stehen gleichbleibende oder sich reduzierende Ressourcen gegenüber. Aufgaben und Mittel verhalten sich mittlerweile verkehrt proportional.

Stellungnahme 3

 

Es kann nicht sein, dass für die Berechnung die Anzahl der  Lehrer nicht mitgerechnet wird sondern nur die Schülerzahl-> speziell  der Bereich der pädagogischen Betreuung betrifft in den meisten Fällen  die Lehrer.

Es kann nicht sein, dass Schulen mit IT-Schwerpunkt nur mit  1.1 Werteinheiten berücksichtigt werden und dass nicht weiter zwischen  verschiedenen Schultypen unterschieden wird. Der Betreuungsaufwand  steigt für einen IT-Kustoden NICHT mit der Anzahl der Schüler, sondern  mit der Anzahl der Schüler UND Lehrer die IT-Fächer haben (davon hängen  nämlich die Infrastruktur und die Services ab die bereitgestellt werden  müssen bzw. es steigt der Nutzungsgrad von Lernplattformen, der  Betreuungsaufwand für eigene Laptops, für den Unterricht, für  Benutzerprobleme etc.)

Beispiel HWI: 57 von 158 Semesterwochenstunden sind IT-Stunden (36 %)

Beispiel HAK normal: 14 von 152 Semesterwochenstunden sind IT-Stunden (9,2 %)

Beispiel ORG mit Wahlpflicht Informatik: 8 / 130 (6 %) -> wobei den 
Wahlpflichgegenstand nicht alle Schüler belegen -> reell also  weniger
 
Beispiel ORG ohne Wahlpflicht Informatik: 2/ 130 (1,5 %)
 
Es kann nicht sein, dass Schüler die mit ihren eigenen Geräte kommen nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Verantwortlichen puschen schon seit Jahren ihre  Bring-Your-Own-Device-Konzepte, Notebookklassen und Lean-Lan-Konzepte  und glauben, damit hat sich die Sache für den Kustoden erledigt. 
Das Gegenteil ist der Fall, an unserer Schule behandeln wir bereits weit  mehr Schüleranfragen die mit Problemen mit den eignen Geräten oder  deren Einbindung in das BYOD-Konzept zu tun haben als Anfragen die mit  unserem LAN zusammenhängen.
 
Die Anzahl der Schüler die eigene Geräte mitbringen, hängt  wieder sehr stark von der Organisation der Schule bzw. der Schulform ab  (eine HAK mit IT-Schwerpunkt, eine einschlägige HTL hat hier deutlich  mehr zu betreuen als ein Gymnasium mit 2 Stunden Pflichtfach) Stundenkontingent des externen Betreuers
 
Ein weiteres Problem betrifft das geringe Stundenkontingent  des externen Betreuers pro Schule und die damit notwendigerweise größer  werdenden Distanzen die der Betreuer in peripheren Regionen zwischen  den Schulstandorten zurücklegen muss. Für das Tiroler Oberland bedeutet  die derzeitige Regelung mit den Stunden für den Externen, dass dieser  mit Sicherheit MEHR als einen politischen Bezirk übernehmen muss (ich  schau mir mal an wie das mit REUTTE oder LANDECK funktionieren soll ...  Distanzen zwischen den Schulstandorten liegen dann im Optimalfall  zwischen 20 und 50 Kilometer)
 
Außerdem trifft es auch hier wiederum Schulen mit  IT-Schwerpunkt, bzw. Schulen mit Lehrplänen die mehr IT-Fächer die in  Computerräumen oder mit Laptopklassen abzuwickeln sind härter, weil viel  mehr Infrastruktur bereitgestellt werden muss.
 
Beispiel: HAK-Imst ca 200 Standgeräte + WLAN-Wolke
 
Beispiel: durchschnittliches Gymnasium im Tiroler Oberland: ca. 60 Standgeräte
 
Mit der Liste an Aufgaben die dieser Externe lt.  Aufstellung zu erledigen hat und die Anzahl an Schulen die er lt. der  derzeitigen Regelung aufgrund der bereitgestellten Stunden betreuen  müsste, kommt der Externe mit Sicherheit NICHT ohne Überstunden aus.  Außerdem wird es Stoßzeiten geben an denen der Betreuer nicht überall  gleichzeitig sein kann und es wird Situationen geben, an denen sofort  Hilfe benötigt wird, der Betreuer aber nicht vor Ort sein wird -> mit  Sicherheit wird der IT-Kustode des Schulstandorts dann die Sache  ausbaden müssen.
 
Bezahlung des Externen
Man braucht kein Hellseher zu sein, um abschätzen zu  können, dass bei einem Bruttogehalt von 1800 Euro Netto und dem zu  erwartenden Arbeitsaufwand, diese Tätigkeit wenig attraktiv ist.
Frage: wer schult die Externen ein? Wer übernimmt deren Arbeit während  sie noch eingeschult werden und ihr Aufgabenportfolio gar nicht erfüllen  können weil sie eingeschult werden müssen -> für den Kustoden ist  das die ersten zwei Jahre die doppelte Arbeit! Die Systeme wurden in  letzter Zeit immer komplexer -> der Externe braucht mindestens ein  Jahr bis er alle Vorgänge die mit dem Netzwerk zu tun haben kennen  gelernt hat, ein weiteres Jahr bis er alles wie es in seinem  Aufgabenportfolio steht selbstständig erledigen kann.
 
Frage: bei den derzeitigen Bedingungen ist mit hoher Fluktuation zu  rechnen (geringe Bezahlung, viel Arbeit, große Distanzen) -> wir  werden alle paar Jahre neue Kollegen bekommen (insbesondere dann, wenn -  wie von den Verantwortlichen vorgeschlagen - irgendwelche  HTL-Absolventen eingestellt werden), die wir dann immer wieder 1 - 2  Jahre einschulen ... um ihn dann nach 3 - 4 Jahren wieder zu  verabschieden ... wenn wir überhaupt welche bekommen zu diesen  Bedingungen.
 
Streichung der NWTU
Lt. Auskunft unseres Sektionschefs bei der AINAC werden diese komplett gestrichen. 
Mit den NWTU-Werteinheiten wurden die eLC-Schulen bestückt -> damit  sie zusammen mit den Schülern ihre eLearning-Projekte durchführen.
Mit den NWTU-Werteinheiten wurden Schülerteams für die Betreuung der  Schulwebseiten / der digitalen schwarzen Bretter / von Facebook gebildet  -> wer mach das in Zukunft? Auch der Externe?

Ich glaube die HAKs (und insbesondere die  IT-HAKs) sowie die facheinschlägigen HTL-Standorte werden durch diese  Regelung stark benachteiligt. Unsere Arbeit wird nicht gewürdigt. Der  Servicegrad steigt (TROTZ oder GERADE DURCH die BYOD- und  LEAN-LAN-Konzepte), die Systeme werden immer komplexer und aufwändiger,  es müssen immer mehr IT-Services betreut werden (für die teilweise jetzt  schon keine Abgeltung da war). 
 
Ich kenne die Situation aus der Praxis von größeren  Unternehmen, die Einsparungen in ihren IT-Abteilungen durchführten.  Immer wenn versucht wird, im IT-Bereich mit dem Sparstift anzusetzen  sinkt die Zufriedenheit des Gesamtsystems (nicht nur der  IT-Verantwortlichen). Das wird in den Schulen auch eintreffen (wenn die  Kustoden an den Schulen dann nicht wieder alles kompensieren - durch  unbezahlte Überstunden).

News erscheinen bis auf Weiteres aus diesen Gründen nicht ;-)

Dürfen aber trotzdem angeklickt werden!

Diese Deadline hat leider nicht gewirkt ...

Lang, lang ist's  her ...